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Lohnsteuerkarten entfallen ab 2011
Die Lohnsteuerkarte in Papierform entfällt
Das Finanzamt ist für Vorgänge ab 2011 zuständig
Arbeitnehmer werden in diesem Herbst vergeblich auf gewohnte Post warten: Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt im kommenden Jahr einfach weiter. Bis zur Umstellung auf das elektronische Verfahren gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der künftigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte nach Ablauf des Jahres 2010 weiter aufbewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 darf die Karte 2010 daher nicht vernichtet werden.
Wird für 2010 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt. Ab dem Jahr 2011 stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus.
Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine IdNr, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Wer 2011 seine Arbeitsstelle wechselt, legt dem neuen Arbeitgeber einfach die Lohnsteuerkarte 2010 vor.
Wichtig:
Für Änderungsanträge und erstmalige Freibeträge 2011 müssen dem Finanzamt außer der LSt-Karte 2010 und ggf. auch der LSt-Karte des Ehegatten jeweils die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden, zB. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.
Die auf der Steuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge und Merkmale (Kinder) gelten weiter!
Nur wenn sich die Verhältnisse in wichtigen Bereichen ändern, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden; z.B. bei dauerndem Getrenntleben von Ehegatten. Hierzu muss der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 zunächst beim Arbeitgeber anfordern. Die Änderung trägt er in das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2011" oder "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2011" ein.
Bei Unsicherheiten oder Fragen können die Steuerbürger vorweg bei Ihrem Finanzamt anfragen:
Telefon: 07741/603-0
eMail: poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de
weitere Informationen findet man auch auf der Homepage www.elster.de
Die elektronische Lohnsteuerkarte
was ändert sich ab 2011
Die elektronische Lohnsteuerkarte.pdf (802,08 kB)

