Landtagswahl 2026
am 8. März 2026
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Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren und mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg mindestens seit dem 8. Dezember 2025. Automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden alle am 25. Januar 2026 in Dachsberg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 31. Januar 2026 zugestellt. Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Briefwahl
Der Online-Antrag steht ab sofort zur Verfügung.
Bis Mittwoch, 4. März 2026, 8:00 Uhr.
Briefwahl beantragen
Infos zum Wahlverfahren
Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung BW gibt´s viele Infos rund um die Wahl.
Schablonen für sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.