Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Dachsberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseite www.gemeinde-dachsberg.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Alternativtexte für Bedienelemente und Bilder
Auf der Webseite sind keine Alternativtexte für Bedienelemente und Bilder vorhanden. Diese werden noch ergänzt.
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Anforderung Kontrast (Minimum)
Nicht alle Farbkombinationen entsprechen den Anforderungen der BITV-RP.
Tastaturbedienbarkeit
Verschiedene Funktionen sind ausschließlich mit der Maus bedienbar.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG- DVO
Unsere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.07.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / EN 301 549 (Web) www.bitvtest.de erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website https://www.gemeinde-dachsberg.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Gemeinde Dachsberg
Wittenschwand
Rathausstraße 1
79875 Dachsberg
E-Mail: gemeinde@dachsberg.de
Telefon: 07672 9905 0
Telefax: 07672 9905 33
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.