Infos & Downloads für Gastgeber
Hier finden Sie verschiedene Infos und Formulare zum Download.
Die Tourist-Information ist zuständig für:
- Touristische Angebote und Auskünfte
- Vermittlung von Unterkünften, soweit diese in den Medien des Ortes vertreten sind
- Gastgeberberatung, Anmeldung neuer Unterkünfte, DTV-Klassifizierung, Eintrag Online-Gastgeberverzeichnis und Online-Gastronomie-Portal
- Gästeanmeldung, Ausgabe der Meldescheine und Formulare für Kurtaxebefreiung, "Blaue Zettel", Erfassung der Meldescheine
- Kurtaxen- und Übernachtungsgeldabrechnungen
- Tourismus-Werbung, Veranstaltungskalender, Gästejournal
- Zusammenarbeit mit der Tourismus-Kooperation FERIENWELT SÜDSCHWARZWALD (Ferien Südschwarzwald, Bernau im Schwarzwald, Wehr, Hotzenwald mit Görwihl, Herrischried und Rickenbach, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen, Albbruck, Murg, Laufenburg)
Die Tourist-Information ist während der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:
- Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Die Gastgeber werden gebeten, ihre touristischen Angelegenheiten während der regulären Öffnungszeiten der TI vorzunehmen und für umfangreichere Anfragen oder bei Beratungsbedarf einen Termin zu vereinbaren.
Informationen zu KONUS: www.konus-schwarzwald.info
Anmeldung einer Beherbergungsstätte
Mit diesem Formular melden Sie eine Ferienwohnung als Beherbergungsstätte bei der Tourist-Information an. Auch Zweitwohnungen, die anderen Personen kostenlos oder gegen Bezahlung überlassen werden, müssen mit diesem Formular angemeldet werden. Bei Zweitwohnungen ist die Anlage (übernächstes Formular) beizufügen.
Anlage zur Anmeldung der Zweitwohnung als Beherbergungsstätte
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung gegen Entgeld oder kostenlos anderen Personen überlassen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Kurtaxesatzung der Gemeinde Dachsberg
Der Download besteht aus vier Teilen, der Satzung und den beiden Ergänzung. Bitte lesen Sie alle. Grundsätzlich sind alle Übernachtungsgäste ab 16 Jahre kurtaxenpflichtig. Ausnahmen regelt die Satzung. Sie nennt auch die Höhe der aktuellen Kurtaxe.
Kurtaxensatzung der Gemeinde Ibach
Der Download besteht aus drei Teilen, der Satzung und den beiden Ergänzung. Bitte lesen Sie alle. Grundsätzlich sind alle Übernachtungsgäste ab 16 Jahre kurtaxenpflichtig. Ausnahmen regelt die Satzung. Sie nennt auch die Höhe der aktuellen Kurtaxe.
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Diese Satzung regelt die Abgabepflicht für Vorteile aus dem Fremdenverkehr.
Zweitwohnungssteuersatzung
Zweitwohnungssteuer wird von Inhabern von Zweitwohnistzen erhoben.
Blauer Zettel - Anmeldeformular für Familienbesucher
Zur kurtaxebefreiten Anmeldung von Familienbesuchern bei Dachsberger oder Ibacher Einwohnern. Die Meldepflicht resultiert aus der Kurtaxensatzung.
Nicht für Übernachtungsbesucher und-gäste in Zweitwohnungen. Für diese Gäste ist auch bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung ein amtlicher Meldeschein auszufüllen.
Roter Zettel - Antrag auf Kurtaxenbefreiung w/ Beruflichem Aufenthalt
Anlage zum Meldeschein. Die Angaben müssen nachprüfbar sein. Alleine das Ausfüllen bedingt nicht Kurtaxenbefreiung. Die Gemeinde entscheidet nach Sachlage.
Bundesmeldegesetz
Hier finden Sie einen Link zum Bundesmeldegesetz, der Grundlage der Meldepflicht. Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität der verlinkten Inhalte keine Haftung übernehmen.
Inhaltsverzeichnis des Bundesmeldegesetzes » https://www.buzer.de/gesetz/10628/index.htm
- Besondere Meldepflichten in Beherbergungsstätten » § 29
- Besonderer Meldeschein für Beherbergungsstätten » § 30