Dachsberg
Südschwarzwald

Infos & Downloads für Gastgeber

Hier finden Sie verschiedene Infos und Formulare zum Download.

Die Tourist-Information ist zuständig für:

  • Touristische Angebote und Auskünfte
  • Vermittlung von Unterkünften, soweit diese in den Medien des Ortes vertreten sind
  • Gastgeberberatung, Anmeldung neuer Unterkünfte, DTV-Klassifizierung, Eintrag Online-Gastgeberverzeichnis und Online-Gastronomie-Portal
  • Gästeanmeldung, Ausgabe der Meldescheine und Formulare für Kurtaxebefreiung, "Blaue Zettel", Erfassung der Meldescheine
  • Kurtaxen- und Übernachtungsgeldabrechnungen
  • Tourismus-Werbung, Veranstaltungskalender, Gästejournal
  • Zusammenarbeit mit der Tourismus-Kooperation FERIENWELT SÜDSCHWARZWALD (Bernau im Schwarzwald, Ibach, Dachsberg, Höchenschwand, Weilheim, Görwihl, Herrischried, Rickenbach, Wehr, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen, Albbruck, Murg, Laufenburg, Hohentengen)

Die Tourist-Information ist während der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:

  • Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

Die Gastgeber werden gebeten, ihre touristischen Angelegenheiten während der regulären Öffnungszeiten der TI vorzunehmen und für umfangreichere Anfragen oder bei Beratungsbedarf einen Termin zu vereinbaren.

Informationen zu KONUS: www.konus-schwarzwald.info

Anmeldung einer Beherbergungsstätte

Mit diesem Formular melden Sie eine Ferienwohnung als Beherbergungsstätte bei der Tourist-Information an. Auch Zweitwohnungen, die anderen Personen kostenlos oder gegen Bezahlung überlassen werden, müssen mit diesem Formular angemeldet werden. Bei Zweitwohnungen ist die Anlage (übernächstes Formular) beizufügen.

Anlage zur Anmeldung der Zweitwohnung als Beherbergungsstätte

Wenn Sie Ihre Zweitwohnung gegen Entgeld oder kostenlos anderen Personen überlassen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Kurtaxesatzung der Gemeinde Dachsberg

Der Download besteht aus vier Teilen, der Satzung und den beiden Ergänzung. Bitte lesen Sie alle. Grundsätzlich sind alle Übernachtungsgäste ab 16 Jahre kurtaxenpflichtig. Ausnahmen regelt die Satzung. Sie nennt auch die Höhe der aktuellen Kurtaxe.

 Kurtaxesatzung  (pdf - 24,14 kB)

Kurtaxensatzung der Gemeinde Ibach

Der Download besteht aus drei Teilen, der Satzung und den beiden Ergänzung. Bitte lesen Sie alle. Grundsätzlich sind alle Übernachtungsgäste ab 16 Jahre kurtaxenpflichtig. Ausnahmen regelt die Satzung. Sie nennt auch die Höhe der aktuellen Kurtaxe.

Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Diese Satzung regelt die Abgabepflicht für Vorteile aus dem Fremdenverkehr.

Zweitwohnungssteuersatzung

Zweitwohnungssteuer wird von Inhabern von Zweitwohnistzen erhoben.

Roter Zettel - Antrag auf Kurtaxenbefreiung wegen beruflichem Aufenthalt

Anlage zum Meldeschein. Die Angaben müssen nachprüfbar sein. Alleine das Ausfüllen bedingt nicht Kurtaxenbefreiung. Die Gemeinde entscheidet nach Sachlage.

Bundesmeldegesetz

Hier finden Sie einen Link zum Bundesmeldegesetz, der Grundlage der Meldepflicht. Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität der verlinkten Inhalte keine Haftung übernehmen.

Inhaltsverzeichnis des Bundesmeldegesetzes » https://www.buzer.de/gesetz/10628/index.htm

  • Besondere Meldepflichten in Beherbergungsstätten » § 29
  • Besonderer Meldeschein für Beherbergungsstätten » § 30